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Plantours Flussreisen 2017 - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Plantours Flusskatalog mit Flusskreuzfahrten von Dezember 2016 bis Februar 2018

sene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 plantours & Partner kann diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mög- liche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen. Die Entschädigung wird dann nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, mindestens EUR 60,-pro Person, vom 89. - 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab 14. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises, am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95% des Reisepreises. 5.4 Dem Kunden bleibt es für den Fall der Geltendmachung eines pauschalierten Entschädigungsanspruchs unbenom- men, plantours & Partner nachzuweisen, dass dieser über- haupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstan- den ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 5.5 plantours & Partner behält sich vor, anstelle der vorste- henden Pauschalen eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit plantours & Partner nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwend- bare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist plantours & Partner verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorste- henden Bedingungen unberührt. 6. Reiseversicherungen plantours & Partner empfiehlt den Abschluss eines umfas- senden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und bietet in Zusammenarbeit mit der AGA International S.A., München, Versicherungsleistungen an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen „Versicherungsleistungen“. 7. Umbuchungen 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorge- nommen, kann plantours & Partner bei der Umbuchung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Reisenden erheben. 7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist nach Ziffer 7.1 erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ord- nungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzei- tiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. plantours & Partner wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 9. Rücktritt durch plantours & Partner 9.1 plantours & Partner kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung von plantours & Partner weiterhin erheblich stört oder wenn er sich in solchem Maße ver- tragswidrig verhält, dass seine weitere Teilnahme plantours & Partner und/oder den Mitreisenden nicht zumutbar ist. Kündigt plantours & Partner, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, plantours & Partner muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9.2 plantours & Partner kann bei 1. Abschluss des Reisevertrages/ Verpflichtung des Kunden 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde plantours & Partner den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von plantours & Partner für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. 1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von plantours & Partner nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abän- dern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von plantours & Partner hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 1.3 Schiffs-, Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von plantours & Partner herausgegeben werden, sind für plantours & Partner und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von plantours & Partner gemacht wurden. 1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. 1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von plantours & Partner zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form und wird in der Regel durch die schriftliche Reisebestätigung erbracht. 1.7 Weicht die Annahmeerklärung von plantours & Partner von der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von plantours & Partner vor. Der Kunde kann dieses durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises) annehmen. 1.8. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird plantours & Partner dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist plantours & Partner nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.9 Die Leistungsverpflichtung von plantours & Partner ergibt sich aus dem Inhalt der Annahmeerklärung zum Abschluss des Reisevertrages (z.B. Buchungsbestätigung) in Verbindung mit der im Zeitpunkt der Buchung dem Kunden vorliegenden Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erklärungen. Bei Widersprüchen ist im Zweifel die Annahmeerklärung maßgeblich. 2. Bezahlung 2.1 Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Zur Absicherung der Kundengelder hat plantours & Partner eine Insolvenzversicherung bei Zurich Versicherung abge- schlossen. Der Sicherungsschein befindet sich regelmäßig auf der Buchungsbestätigung. 2.2 Nach Vertragsabschluss wird , sofern der Sicherungsschein (2.1) übergeben wurde, eine Anzahlung in Höhe von maxi- mal 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9.2 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist plantours & Partner berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzu- treten und den Kunden mit Rücktrittsentschädigung gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 2.4 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner vollständigen Zahlung bei plantours & Partner zuge- sandt oder ausgehändigt. 3. Leistungsumfang / Leistungsänderungen 3.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig Werden, z. B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von plan- tours & Partner nicht wider Treu und Glauben herbeige- führt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen objektiv nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Änderungen der Fahrzeiten und/oder Routen, insbesondere aus Witterungs-, Sicherheits- oder allgemeinen schifffahrts- bedingten Gründen, über die alleine für das Schiff oder für einen Hafen verantwortliche Kapitän entscheidet. 3.2 Liegt ein Fall im Sinne von Ziffer 3.1 vor, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt, soweit die geänderten Reiseleistungen mit Mängeln behaftet sind. Gewährleistungsansprüche wegen der Änderung der Leistung bestehen nicht. 3.3 plantours & Partner ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4 Im Fall einer wesentlichen Änderung einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn plantours & Partner in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von plantours & Partner über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 3.5 Die veröffentlichten Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen – ändern. plantours & Partner ist grundsätzlich bemüht, einen mög- lichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht aber nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am Morgen/ Vormittag stattfinden. Die Angabe der Reisedauer im Prospekt nach Tagen oder Wochen bedeutet nicht jeweils 24 Stunden bzw. 7 mal 24 Stunden Reiseleistung. 4. Preisänderungen plantours & Partner behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: 4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann plantours & Partner den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann plantours & Partner vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor- derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann plantours & Partner vom Kunden verlangen. 2. Werden die bei Abschluß des Reisevertrages bestehen- den Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegen- über plantours & Partner erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für plantours & Partner verteuert hat. 4. Eine Erhöhung nach den vorgenannten Bestimmungen ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für plantours & Partner nicht vorhersehbar waren. 5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat plantours & Partner den Kunden unverzüglich zu infor- mieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn plantours & Partner in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von plan- tours & Partner über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber plantours & Partner zu erklären und zu richten an: plantours & Partner GmbH, Obernstrasse 76, 28195 Bremen. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei plantours & Partner eingeht. Dem Kunden wird emp- fohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert plantours & Partner den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann plantours & Partner, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemes- Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der plantours & Partner GmbH, Obernstr. 76, 28195 Bremen (im Folgenden „plantours & Partner“ genannt) zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus: Wir bieten unsere Leistungen unter der Bezeichnung Plantours Kreuzfahrten an. Mit Ausnahme der von uns ausdrücklich mit einem anderen Veranstalternamen ausgeschriebenen Reisen zeichnen demnach wir uns als Reiseveranstalter verantwortlich, gleichwohl, mit welcher Reederei die Kreuzfahrt durchgeführt wird. Dies gilt auch für kombinierte Reisen mit Flugzeug/Bahn und Schiff sowie Bus- und Flugpauschalreisen, soweit diese Leistungen im Angebotsteil des Prospektes nicht ausdrücklich als Fremdleistung verzeichnet sind. Soweit Reiseleistungen, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung im Textteil dieses Kataloges sind, darüber hinaus von Dritten erbracht werden, ist plantours & Partner lediglich als Vermittler tätig. Für diese vermittelten Fremdleistungen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Reisebedingungen der plantours & Partner GmbH, Bremen

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